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H A U S O R D N U N G

Gültig: ab dem 01.02.2024, bis auf Widerruf

die für sämtliche, von der Staff House Zrt betriebenen Immobilien gleichermaßen gilt und für jede:n Bewohner:in bindend sowie zusammen mit den jeweiligen Hausordnungen, die sich auf die einzelnen Gebäude beziehen, gültig ist. Die vorliegende Hausordnung ist eine Übersetzung der ungarischen Hausordnung, im Falle von Streitigkeiten ist die ungarische Fassung maßgebend.

Die Hausordnung regelt in den von der Staff House Zrt betriebenen Wohneinheiten und den zugehörigen Gemeinschaftsbereichen („Wohnkomplex“) die Rechte und Pflichten derjenigen Personen, die diese Unterkunft tatsächlich zum Wohnen nutzen, als auch derjenigen, die sich hier aufhalten wie auch ihr Verhalten untereinander. Sie enthält die für das Zusammenleben unerlässlichen Grundregeln. Darüber hinaus wird die ordnungsgemäße und sichere Nutzung der Wohngebäude, Grundstücke, Räume und Geräte vorgeschrieben, sowie die zum Erhalt ihres Zustands dienenden Anforderungen die nicht in gesonderten Rechtsvorschriften niedergelegt werden können.

Ihrer Geltung erstreckt sich auf das gesamte Gelände des Wohnkomplexes, d.h. auf jeden Raum der genutzten Immobilie und auf sämtliche Personen, die den Wohnkomplex betreten, ihn benutzen und sich vorrübergehend oder ständig dort aufhalten. Die Bewohner:innen, Gäste oder sonstige Personen, die den Wohnkomplex betreten, sind verpflichtet, die Bestimmungen der Hausordnung einzuhalten, wobei eine Nichteinheit zum Ausschluss bzw. im Falle Bewohner:innen zur Anwendung sonstiger Rechtsfolgen führen kann.

Jede:r Bewohner:in ist verpflichtet, sämtliche von den Mitarbeitern der Staff House Zrt. erhaltenen Weisungen restlos einzuhalten.

Die Staff House Zrt. ist berechtigt, die Hausordnung jederzeit einseitig zu ändern, wobei sie die Änderungen auf ihren offiziellen Webseiten (www.staffhouse.hu und munkasszallok.hu) veröffentlicht.

  1. Das Gebäude darf ausschließlich von Personen (Bewohner:innnen) mit eingetragenen Wohnsitz im Wohnkomplex sowie Mitarbeitern der Staff House Zrt. betreten werden. Für den Zutritt jeglicher sonstiger Personen, unter anderem auch der Angehörigen und Gäste der Bewohner:innen ist eine Genehmigung der Staff House Zrt. erforderlich. Zutritt in das Gebäude durch Fremde, bei dem die obigen Vorschriften nicht erfüllt werden, ist VERBOTEN und gilt als Hausfriedensbruch, der Rechtsfolgen gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften nach sich zieht. Zutrittsberechtigte Bewohner:innen dürfen sich ausschließlich auf den für sie vorgesehenen Wegen, Fluren und Treppen bewegen.
  2. Besuchsempfang im Wohnkomplex ist – sofern keine weiteren Beschränkungen gelten – nach vorheriger Benachrichtigung und Genehmigung des Hausmeisters bis 21:00 gestattet.
  3. Die Anfertigung/Speicherung/Aufnahme/Übermittlung von Tonaufnahmen, Bildaufnahmen, audiovisuellen Aufnahmen/Informationen/anderen Daten auf der zum Wohnkomplex gehörenden Fläche und auf seinem Grundstück – Hof, Vorgarten usw. – sowie im Inneren des Gebäudes sind strengstens VERBOTEN, es sei denn, es handelt sich um die im vorliegenden Punkt genannten Ausnahmen. Das Mitführen von elektronischen Geräten, einschließlich Kameras/Mobiltelefonen/sonstigen tragbaren Kommunikationsgeräten, die sich zu oben genannten Aktivitäten eignen und die Verwendung solcher Geräte zu Aufnahmezwecken ist auf dem Gelände der Staff House Zrt. nur unter der Bedingung erlaubt, dass die Verwendung der mit solchen Geräten aufgenommenen/aufgezeichneten/gespeicherten Bilder/Filme/Aufnahmen/Daten ausschließlich für persönliche/private und nicht für kommerzielle Zwecke, für die Präsentation vor der breiten Öffentlichkeit oder zur Veröffentlichung erfolgt und keine Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzvorschriften verletzt. Jegliche Vorgehensweise und Handlung, die von den obigen Regelungen abweicht, gilt als Verletzung der Vorschriften, und zieht entsprechende Rechtsfolgen nach sich.
  4. Es ist VERBOTEN, Gegenstände, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, auf dem Gelände des Wohnkomplexes, in den Wohneinheiten oder in den Gemeinschaftsbereichen mitzuführen (Stich- oder Schneidewerkzeuge mit einer für den Einsatz in der Küche überdimensional großen Klinge oder Schneide, Wurfsterne, Springmesser oder Schussgeräte, die Körperverletzungen verursachen können: z. B. Bogen, Armbrust, französisches Messer, Harpune, Speerschleuder, Steinschleuder, Bleiknüppel, Knüppel, Schlagstock, Schlagring, Elektroschocker, Gasspray mit über 20 g Füllmenge usw.)!
  5. Bei der Ankunft ist der Einzug in die Wohneinheit erst nach Ausfüllen des Anmeldeformulars und der sonstigen Dokumente und Erklärungen möglich.
  6. Sämtliche Räumlichkeiten sind bestimmungsgemäß zu nutzen, insbesondere die Toiletten: sie sind von Männern und Frauen nach Geschlechtern getrennt zu nutzen und es ist VERBOTEN, in der Unterkunft die für das andere Geschlecht vorgesehenen Bäder und Toiletten zu nutzen! Bei Personen, die die Geräte und Räumlichkeiten nicht bestimmungsgemäß nutzen, übernimmt die Staff House Zrt. bei Unfällen oder Folgen, die auf die nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Geräte und Räumlichkeiten zurückzuführen sind, keine Haftung.
  7. Die regelmäßige Reinigung der Wohneinheit ist Aufgabe und Pflicht der Bewohner:innen der Wohneinheit. Die Überprüfung der Sauberkeit der Wohneinheiten durch Mitarbeiter der Staff House Zrt. – Bereichsleiter, Hausmeister, Leiter des Staff House – erfolgt wöchentlich, wobei der/die Bewohner:in den Mitarbeitern hierzu auf jeden Fall den Zutritt zur Wohneinheit zu gewähren hat. Die Überprüfung der Wohneinheit darf nicht verweigert werden, die Behinderung oder Vereitelung dieses Vorgangs führt zu einer schriftlichen Mahnung und in schwerwiegenden Fällen zu sofortigem Zwangsauszug.
  8. Für die im Gebäude abgestellten Gegenstände und Geräte (Möbel, Waschmaschine, Trockner, Reiskocher, Fernseher, Kühlschrank usw.), für Erhalt ihres Zustandes und für Schäden, die durch Vandalismus entstehen, haftet die Person, die den Schaden verursacht hat. Es ist VERBOTEN Steckdosen zu montieren oder zu reparieren!
  9. Es ist strengstens VERBOTEN, zusätzlich zu den vom Staff House zur Verfügung gestellten elektrischen Geräten eigene Geräte in die Wohneinheiten mitzubringen! Ausnahme hiervon bilden Handyladegerät, Laptop, Tablet und kleinere unterhaltungselektronische Geräte. Bei Verstoß gegen diese Vorschrift wird ein Protokoll aufgenommen und das/die betreffenden Gerät(e) können von der Staff House Zrt. (Hausmeister, Leiter) beschlagnahmt werden, wobei die Rückgabe an den/die betroffene/n Bewohner:in bei Auszug erfolgt.
  10. Im Wohngebäude haftete jeder Bewohner für die zu der Wohneinheit gehörende Bettwäsche, Möbel, Einrichtungsgegenstände und die Schlüssel unter Abrechnungs- und Rechenschaftspflicht.
  11. In der Wohneinheit kann nur Dekoration verwendet werden, die weder den Wänden der Wohneinheit noch dem Zustand der Einrichtungsgegenstände schadet. Diese Vorschrift umfasst auch die Anbringung von individuell gestalteten Wäscheleinen, Kleiderhaken und Aufhängern (und sonstigen Gegenständen, deren Montage die Konstruktionselemente oder Einrichtungsgegenstände der Wohneinheit betreffen)
  12. Es ist VERBOTEN, Gegenstände aus den Gemeinschaftsräumen in die Wohneinheiten mitzunehmen und Möbel aus den Wohneinheiten herauszubringen!
  13. Auf dem Gelände der Unterkunft sind die behördlichen Brand- und Unfallschutzregelungen einzuhalten.
  14. Auf dem Gelände der Unterkunft ist das Rauchen nur in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen erlaubt. In den Gemeinschaftsräumen und den Zimmern – sowie auf den zugehörigen Balkons und in den Fenstern, ist das Rauchen strengstens VERBOTEN!
  15. In den zur gemeinsamen Nutzung vorgesehenen Räumlichkeiten und Bereichen sowie in den Gemeinschaftsräumen sind unabhängig von der Tageszeit jeglichen geräuschvollen Handlungen und Aktivitäten zu vermeiden, die die Ruhe Anderer stören. Der Konsum von Alkohol ist auch in diesen Räumlichkeiten strengsten VERBOTEN!
  16. Es ist VERBOTEN auf dem Gelände und in den Gebäuden der Staff House Zrt. jegliche Arten von Drogen, Rauschmitteln und bewusstseinsverändernde Substanzen mitzuführen und diese auf dem Gelände und in den Gebäuden zu konsumieren!
  17. Die im eigenen Besitz befindlichen Audio- und Video-Geräte (Handys, Tablet, Abspielgeräte, Lautsprecher usw.) sind so zu nutzen, dass dadurch die Ruhe Anderer nicht gestört wird.
  18. Der Empfang von (einem) unangekündigten Gast/Gästen sowie Zusammenkünfte mit kleinerer Teilnehmerzahl (Feiern, Unterhaltung) sind in den Zimmern nur nach vorheriger Benachrichtigung von und Genehmigung durch den Hausmeister sowie unter Einhaltung von Punkt 2. möglich, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Ruhe der übrigen Bewohner:innen, die ihre Ruhezeit im Wohnkomplex verbringen sowie die Ruhe der Anwohner in der Umgebung des Wohnkomplexes durch die Zusammenkunft, das Treffen (Lärm, Geräuscheffekte, Art des Ereignisses) nicht gestört wird.
  19. Es ist VERBOTEN, in der Zubereitungsphase befindliche Speisen auf dem Herd/in der Mikrowelle unbeaufsichtigt zurückzulassen, andernfalls wird das (Koch-)Geschirr und sein Inhalt entfernt.
  20. Die zur gemeinsamen Nutzung vorgesehenen Räumlichkeiten und die Gemeinschaftsräume sind sauber und ordentlich zu halten. Wer auf irgendeine Weise die zur gemeinsamen Nutzung vorgesehenen Räumlichkeiten bzw. Bereiche stärker verschmutzt, als dies bei betriebsmäßiger und ordnungsgemäßer Nutzung geschehen würde, oder beschädigt (u.a. auch bei Beschmutzung der Küchen, Toiletten und Duschen) hat die Verschmutzung auf eigene Kosten unverzüglich zu beseitigen, bzw. den verursachten Schaden zu ersetzen.
  21. Das Aufbewahren von Gerümpel auf den Fluren ist VERBOTEN, auch wenn es nur vorübergehend erfolgt, darüber hinaus ist das Anhäufen von Müll auf dem gesamten Gelände des Wohnkomplexes VERBOTEN.
  22. Personen mit ansteckenden Krankheiten, dürfen sich auf dem Gelände des Wohnkomplexes nicht, bzw. ausschließlich nach den unmittelbaren Anweisungen der Staff House Zrt. (z.B. Quarantäne) aufhalten.
  23. Aus hygienischen Gründen sowie zum Schutz der Abflusssystems in den sanitären Anlagen (WC, Duschen Badezimmer) und den Küchen des Wohnkomplexes ist es VERBOTEN, bei der Zubereitung von Gerichten oder im Zusammenhang mit dem Kochen anfallende Abfälle oder Reste in den Abfluss zu werfen oder zu gießen. Die sanitären Anlagen und die dort installierten Armaturen und Abflüsse sind ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen. Das Deponieren von Küchenabfällen ist ausschließlich in den zu diesem Zweck aufgestellten Sammelbehältern erlaubt. Die Nichtbeachtung dieser Regel gilt als schwerwiegender Verstoß gegen die Hausordnung, der – neben Übertragung der materiellen Schäden – mit Aufforderung zu sofortigem Auszug geahndet werden kann.
  24. Aus hygienischen Gründen sind jegliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Kochen oder das Vorbereiten von rohen Lebensmitteln in den Wohnräumen VERBOTEN, ebenso wie die unangemessene Lagerung von Lebensmitteln (angemessene Lagerung, im Kühlschrank, in geschlossenen Behältnissen) ebenso wie das Wegwerfen bzw. Ausgießen von Abfällen und Resten in den Abfluss des Waschbeckens im Zimmer und/oder im Badezimmer. In den Wohneinheiten ist die Benutzung von Reiskochern, oder sonstigen Schnellkochtöpfe (elektrisch oder anderweitig betrieben) verboten. Die Nichtbeachtung dieser Regel gilt als schwerwiegender Verstoß gegen die Hausordnung, der – neben Übertragung der materiellen Schäden – mit Aufforderung zu sofortigem Auszug geahndet werden kann.
  25. Die Nichteinhaltung der persönlichen Hygiene und der Sauberkeit der Umgebung führt zum Ausschluss aus der Gemeinschaft. Das Werfen von Gegenstände oder Abfällen und das Schütten von Flüssigkeiten aus den Fenstern des Wohngebäudes ist VERBOTEN!
  26. Die Pflege von Pflanzen an Fenstern, auf dem Balkon oder auf dem Flur ist nur gestattet, wenn hierdurch die Interessen anderer nicht verletzt und die geltenden Brandschutzvorrichtungen eingehalten werden.
  27. Das Halten von Hunde, Katzen und sonstige Heim- und Hobbytiere ist auf dem Gelände der Arbeiterunterkunft VERBOTEN!
  28. Beim Umzug von einer Wohneinheit in eine andere ist der/die Bewohner:in verpflichtet, mit dem Betreiber des Wohnkomplexes zu kooperieren.
  29. Es ist VERBOTEN, ohne Genehmigung des Hausmeisters oder der Staff House Zrt. eigenmächtig in eine andere Wohneinheit umzuziehen, und kann einen Auszug aus der Wohneinheit zur Folge haben.
  30. Bewohner: innen, die in den Gebäuden der Staff House Zrt. offiziell registriert und untergebracht sind, haben eine Abwesenheit von über 5 Tagen dem Hausmeister im Voraus schriftlich (Brief, E-Mail) mitzuteilen. Ohne vorherige schriftliche Mitteilung kann der/die betreffende Bewohner:in bei einer Abwesenheit von über 5 Tagen aus dem Wohnkomplex abgemeldet werden und zum Auszug verpflichtet werden. In diesen Fall übernimmt die Staff House Zrt. die Aufbewahrung und Rückgabe der zurückgelassenen Eigentums (Geräte, Gegenstände, etc.) für 15 Tage ab Beginn der Abwesenheitszeit.
  31. Bewohner:innen, die in den Gebäuden der Staff House Zrt. offiziell registriert und untergebracht sind, können aufgrund einer auf eigenen Wunsch getroffenen Entscheidung nach einer schriftlichen Erklärung ausziehen, aber das erneute Einziehen innerhalb der folgenden 60 Tage kann von der Staff House Zrt. abgelehnt werden.
  32. Ein Auszug ist nach Vereinbarung mit dem Hausmeister möglich, nachdem das Abmeldeformular und die Zimmerinventur gemeinsam ausgefüllt und unterzeichnet wurden. Die Zimmer und Anlagen sind gereinigt und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt zu übergeben.

Bei Anträgen und Erklärungen, die der Staff House Zrt. eingereicht werden sollen, ist der/die Bewohner:in verpflichtet- sofern dies nicht in ungarischer Sprache erfolgt – einen vom Arbeitgeber dazu bereitgestellten Vermittler in den jeweiligen Kommunikationsprozess miteinzubeziehen, der die zur eindeutigen Kommunikation erforderlichen Sprachen beherrscht.

Bei jeglichen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte zuerst an den Hausmeister der Unterkunft!

Die Nichteinhaltung oder Verletzung jedes beliebigen Punktes der Hausordnung kann zum sofortigen Ausschluss aus dem Wohnkomplex führen!

Die Kenntnis und Einhaltung der vorliegenden Hausordnung bedeutet keine Entbindung von der Pflicht, die eigene Hausordnung des jeweiligen Gebäudes zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.

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